Versandinformationen:

Versandkostenpauschale: 6,95 €
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3. Leistungszeit und –umfang
3.2. AUGUST ERNST ist um Einhaltung der Liefertermine bzw. –fristen bemüht. Diese gelten jedoch nur als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

3.3. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Liefertermine so wie –fristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die bestellte Ware versandt oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird.

3.4.  Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang.
Dasselbe gilt beim Eintritt unvorhergesehener Leistungshindernisse, die außerhalb des Einflusses von AUGUST ERNST liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote sowie sonstige staatliche bzw. behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Streik oder Aussperrung, soweit diese zu einer von AUGUST ERNST nicht zu vertretenden Verzögerung der von AUGUST ERNST zu erbringenden Lieferungen führen. Dasselbe gilt sowohl dann, wenn diese Umstände bei Lieferanten von AUGUST ERNST oder deren Vorlieferanten eintreten als auch im Fall einer nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung von AUGUST ERNST. Wird die Lieferung
durch die vorgenannten Lieferhindernisse ganz oder zum Teil unmöglich, wird AUGUST ERNST von der Lieferpflicht ganz bzw. zum Teil frei.

3.5. AUGUST ERNST ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.

3.6. Nimmt der Käufer die von ihm bestellte Ware nicht an, kann AUGUST ERNST nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letzten Fall ist AUGUST ERNST berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des vereinbarten Lieferpreises ohne Nachweis als Entschädigung zu verlangen, sofern nicht nachweislich des Käufers nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Anstelle der Geltendmachung dieser Rechte ist AUGUST ERNST nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer anschließend mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

3.7.  Ein Anspruch des Käufers auf Ersatz von Verzugsschäden beträgt höchstens für jede volle Woche des Verzugs 2 %, insgesamt jedoch höchstens 10 % vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig und zweckdienlich verwendet werden kann. AUGUST ERNST bleibt das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

4. Gefahrübergang und Transport
4.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, die Versendung an den Käufer direkt vom Lieferanten von AUGUST ERNST erfolgt oder AUGUST ERNST selbst den Transport übernimmt. Falls sich der Versand ohne Verschulden von AUGUST ERNST verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

4.3.  Sofern AUGUST ERNST keine abweichenden Weisungen erteilt wurden, wird die zu liefernde Ware an die AUGUST ERNST bekannte Adresse des Käufers versandt. Die Wahl des Beförderungsweges und – mittels erfolgt mangels besonderer Weisung des Auftraggebers nach bestem Ermessen von AUGUST ERNST und ohne Haftung für die schnellste Verfrachtung.

4.4. AUGUST ERNST ist Vertragspartner des „Duale System Deutschland“ (Lz-Nr. 11975). Leergut wird von AUGUST ERNST nicht zurückgenommen. Erfolgt die Anlieferung auf Euro-Pool-Paletten, so sind vom Käufer bei Anlieferung die gleiche Anzahl einwandfreier Paletten dem Anliefernden zu übergeben oder innerhalb von 30 Tagen frachtfrei an die Betriebsadresse von AUGUST ERNST oder die Station der Deutsche Bahn AG jeweils in Bad Oldesloe zurückzusenden. Bei Überschreiten der vorgenannten Rückgabefrist ist AUGUST ERNST berechtigt, ohne den Käufer zu mahnen, für die nicht gelieferten Paletten Schadensersatz in Geld zu deren jeweils gültigem Tagespreis zu verlangen und die Annahme der verspätet zur Rückgabe angebotenen Paletten zu verweigern.

5.  Preise  
5.2.  Sämtliche Lieferungen von AUGUST ERNST erfolgen zu den Preisen der am Tage des Zugangs der Bestellung bei AUGUST ERNST jeweils gültigen Preislisten von AUGUST ERNST. Sämtliche von AUGUST ERNST genannten Preise sind Netto-Preise; Umsatzsteuer ist vom Käufer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung durch AUGUST ERNST zusätzlich zu entrichten.

5.3.  Die Preise von AUGUST ERNST beinhalten mangels abweichender Vereinbarungen bei einem Transport per Kraftfahrzeug die Frachtkosten sowie die Kosten der Transportversicherung; im Falle eines Transportes mit der Bahn gilt dies nur für den Transport bis zu der dem Käufer nächstgelegenen Station der Deutsche Bahn AG. Rollgeldvergütungen bei Selbstabholungen werden nicht gewährt.

5.4.  Preisänderungen zwischen der Bestellung und der Versendung bleiben für den Fall vorbehalten, wenn nach Zugang der Bestellung bei AUGUST ERNST von AUGUST ERNST nicht zu vertretende Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen aufgrund von Tarifabschlüssen oder Veränderungen der Preise für Roh-, Hilfsstoffe oder sonstiger bei der Herstellung eingesetzter Materialien eingetreten sind. Diese wird AUGUST ERNST dem Käufer auf Verlangen nachweisen.